? DO87( >+N/JM'+.+NKarl-Heinz Keldungs, Düsseldorf,Vors. Richter am OLGProf. Dr. Rolf Kniffka, Hamm,Vors. Richter am BGHStefan Leupertz, Kleve,Richter am BGHProf. Horst Franke, Frankfurt,Rechtsanwalt Peter Oppler, München,Rechtsanwalt Hans-Dieter Upmeier, Münster,Vizepräsidentdes Verwaltungsgerichts a. D.Volkrat Stehr, Münster,Vors. Richter am OVG@/-&.+%N/KDr. Karl Gessner, Saarbrücken,Rechtsanwalt, Justizrat Steffen Kraus, München,Rechtsanwalt Prof. Dr. Axel Wirth, Darmstadt,Prof. Dr. Steffen Gronemeyer, Paderborn,Rechtsanwalt Dr. Olaf Reidt, Berlin,Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Uechtritz, Stuttgart,Rechtsanwalt 2+%KM-&N%)K )SN ,/M '+M/!K+V))+QK"%-&+ JQ, C%I%"+ E/JN+-&K%Q 2JM/!!+Q/N.+%K !%K ,+NB+JKM-&+Q ?+M+""M-&/)K )SN E/JN+-&K +#4#%Q 4+N.%Q,JQ' !%K ,+NG6?A E/JN+-&K %! B+JKM-&+Q GQH/"KI+N+%Q Inhaltsverzeichnis:1287 3. Deutscher Baugerichtstag am 7./8. Mai 2010 in Hamm/Westf.1289 Grußwort von Herrn Justizstaatssekretär Jan Söffing,Justizministerium NRW1292 Grußwort des Oberbürgermeisters der Stadt Hamm, Thomas Hunsteger-Petermann1294 Plenarvortrag ? Europäische Perspektiven des Bauvertragsrechts1306 Plenarvortrag ? Reformbedarf im Bauvertragsrecht1313 GN.+%KM$N+%M = T E/JI+NKN/'MN+-&KEmpfiehlt sich die Entwicklung eines gesetzlichen Bauvertrags-rechts?1344 GN.+%KM$N+%M == T 4+N'/.+N+-&KSind die materiellen Vergaberichtlinien und die Rechtsmittelrichtliniein Deutschland richtig umgesetzt worden?1381 GN.+%KM$N+%M =4 T GN-&%K+$K+Q; JQ, =Q'+Q%+JNN+-&KEmpfehlen sich gesetzliche Regelungen für das Architekten-vertragsrecht?1392 GN.+%KM$N+%M 4 T E/JKNU'+NN+-&KEmpfiehlt sich eine einheitliche Kodifizierung des Bauträgerrechts?1406 GN.+%KM$N+%M 4= T 5/-&I+NMKUQ,%'+QN+-&KEmpfehlen sich als Äquivalent für das Anordnungsrecht des Auftraggebers/Bestellers alternative Vergütungsanpassungs-modelle, die eine andere Systematik als die gegenwärtigen Regelungen der Preisfortschreibung nach § 2 VOB/B beinhalten?1421 GN.+%KM$N+%M 4== T GJW+N'+N%-&K"%-&+ 5KN+%K.+%"+'JQ'1. Welchen Inhalt soll eine gesetzliche Regelung der Adjudikationhaben?2. Wie soll eine vertragliche Verfahrensordnung zur außergerichtli-chen Streitbeilegung aussehen und zur Anwendung kommen?3. Welche Anforderungen sind an die Person eines Adjudikators zustellen?1435 GN.+%KM$N+%M 4=== T R))+QK"%-&+M 6+-&KEmpfiehlt es sich, die Umweltprüfung und den Naturschutz imöffentlichen Bau- und Fachplanungsrecht neu zu regeln?7# B+JKM-&+N E/J'+N%-&KMK/'%Q >/!!03+MK)# L/ 5PQ,+N&+)K L/GJ'JMK DO1O5# 1DL: T 1(F((1# HHH#H+NQ+N;I+N"/'#,+Seite 17: 3. Deutscher Baugerichtstag Bau R 8a/2010 trag oder in seinen nachfolgenden Anweisun-gen enthalten ist [26].Ebenfalls überlagert durch die erfolgsbezo-gene Natur der Verpflichtung des Bauunter-nehmers wird die allgemeine Regel des DCFRzum Subuntern.. Seite 17 online blättern
Seite 15: 3. Deutscher Baugerichtstag Bau R 8a/2010 2. Vertragstypologische Grundstruktur Die vertragstypologische Grundstruktur des DCFR in IV.C.-1:101 [18] geht ? im Einklangmit der generellen Systematik des Unions-rechts ? von der Oberkategorie des Dienst.. Seite 15 online blättern
Seite 18: 3. Deutscher Baugerichtstag dend, wenn sich diese ohnehin bereits ausdem Vertrag ergeben, ferner wenn der Ver-trag dem Auftraggeber Wahlrechte einräumtoder wenn der Vertrag die Entscheidung ei-ner Frage bereits anfänglich offen lässt ? et-wa bei ei.. Seite 18 online blättern
Seite 20: 3. Deutscher Baugerichtstag der Geltendmachung von Rechten der zwei-ten Stufe außerhalb der Nacherfüllung gehin-dert und auf ein Zurückbehaltungsrecht und Schadensersatz neben der Leistung be-schränkt, Art. III.-3:204 DCFR [43].Die Fälle des Art. I.. Seite 20 online blättern
Seite 19: 3. Deutscher Baugerichtstag Bau R 8a/2010 den Gefahrübergang aus; hier wird man in-dessen z. B. fragen müssen, ob es etwa inden Fällen der nicht vorhersehbaren Mittei-lung einer (kurzen) Karenzfrist zugunsten des Auftraggebers bedarf. Die maßgebend.. Seite 19 online blättern
Seite 16: 3. Deutscher Baugerichtstag sofern nicht die Vertragswidrigkeit Folge ei-ner Weisung des Auftraggebers ist und der Bauunternehmer seiner Warnpflicht genügthat. Damit ist der Bauvertrag vorbehaltlichbesonderer Vereinbarungen auch nach dem DCFR gener.. Seite 16 online blättern
Seite 82: 3. Deutscher Baugerichtstag deren Umsetzung in nationales Recht (in Deutschland durch § 101 b Abs.1 GWB)durch die Rechtsfolge der Unwirksamkeit vonunter Verstoß gegen die vergaberechtlichen Vorschriften abgeschlossenen Verträgen ge-kennzeichnet ist.. Seite 82 online blättern
Seite 168: 3. Deutscher Baugerichtstag West/Ost? der Bundesautobahn A 20 Lü-beck-Bundesgrenze ? A 11 [37]) Investitions-maßnahmegesetze erlassen, mit denen die Zulassung des Vorhabens durch Gesetz be-gründet wurde. Während hiergegen in der Li-teratur vor alle.. Seite 168 online blättern
Seite 170: 3. Deutscher Baugerichtstag EWG), § 34 Abs. 2 BNat Sch G erheblich beein-trächtigen kann, sind gleichartige Belastun-gen aus anderen Quellen (Vor-/Hintergrund-belastung) zu berücksichtigen. Schöpft be-reits die Vorbelastung die Belastungsgrenzeder .. Seite 170 online blättern
Seite 80: 3. Deutscher Baugerichtstag Seit Jahren unternimmt die EU-Kommissionimmer wieder Anläufe, um diesen Bereich se-kundärrechtlich erfassen zu können. So heißtes zuletzt in der ?Mitteilung der Kommissionan das Europäische Parlament, den Rat, deneuropäi.. Seite 80 online blättern
Seite 169: 3. Deutscher Baugerichtstag Bau R 8a/2010 beteiligung nur beachtlich, wenn sie sich aufdas Ergebnis ausgewirkt haben [46].Auch können ergänzende Verfahren zur Be-hebung von Abwägungsfehlern den Anforde-rungen der Plan-UP-RL unterliegen, wenn die Pl.. Seite 169 online blättern
Seite 72: 3. Deutscher Baugerichtstag der zweistufigen (bzw. ein- und zweiphasi-gen) Vergabeverfahren zugeordnet:Beim Offenen Verfahren handelt es sich umein stark formalisiertes Vergabeverfahren miteinstufigem Ablauf. Hierbei wird zunächst ei-ne grundsätzli.. Seite 72 online blättern
Seite 76: 3. Deutscher Baugerichtstag Der Unterschied zwischen diesen beiden Auslegungsvarianten darf nicht überspitztwerden. Im Wesentlichen lässt sich dem An-liegen, das Nichtoffene Verfahren für die ein-schlägigen Sachverhaltskonstellationen alssachangeme.. Seite 76 online blättern
Seite 70: 3. Deutscher Baugerichtstag gen zum Durchbruch verholfen werden soll:Beschaffungsvorgänge des Staates, dessen?unwirtschaftliches Handeln? bei der Auf-tragsvergabe auf Grund bestehender struktu-reller Besonderheiten im Unterschied zu typi-schen priv.. Seite 70 online blättern
Seite 77: 3. Deutscher Baugerichtstag Bau R 8a/2010 Das Nichtoffene Vergabeverfahren ermöglichtes dem Auftraggeber auf Grund seiner zwei-stufigen und im Vergleich zum Offenen Verfah-ren punktuell flexibleren Struktur, komplexen Beschaffungsvorhaben adäquat z.. Seite 77 online blättern
Seite 105: 3. Deutscher Baugerichtstag Bau R 8a/2010 terlegt damit gleichermaßen, dass es auftrag-geberseitig ein entsprechendes Anordnungs-recht gibt [28], was jedoch im Kontext der HOAI als Preisrecht kritisch zu werten ist.Dass das Anordnungsrecht sich am .. Seite 105 online blättern
Seite 153: 3. Deutscher Baugerichtstag Bau R 8a/2010 will, das ist doch eine inzwischen breit vertre-tene Einsicht. Und seit dem ?Lissabon Ver-trag? ist etwa die ?territoriale Kohäsion? imeuropäischen Umwelt zu suchen oder gar erst die Kulturgü-ter.Aber das i.. Seite 153 online blättern
Seite 104: 3. Deutscher Baugerichtstag des Vertragsschlusses sind Planer und Auf-traggeber ? bis auf grobgliedrige Determi-nanten ? bezogen auf das konkret und final Geschuldete nicht in der Lage, dieses umfas-send zu definieren und damit die ebenso er-forder.. Seite 104 online blättern
Seite 100: 3. Deutscher Baugerichtstag Seinen Grund hat dies in der besonderen Rollenvielfalt, die auszufüllen vom Architektenerwartet wird. Er ist nicht nur Planer und Bau-leiter, sondern auch Sachwalter des Auftrag-gebers. Er schuldet zwar einerseits greifb.. Seite 100 online blättern
Seite 87: 3. Deutscher Baugerichtstag Bau R 8a/2010 vom 13. 6. 2006 [107] außerhalb des Willkür-verbots des Art. 3 Abs.1 GG und dem allge-meinen es weiterhin freistehen, Dienstleistungen mit-tels einer Konzession erbringen zu lassen,wenn sie der Auffassung s.. Seite 87 online blättern
Seite 146: 3. Deutscher Baugerichtstag Der Grundsatz, dass vergabefremde Kriterienden Zuschlag nicht beeinflussen dürfen, istnicht nur nationales Recht, sondern auch pri-märes EG-Recht [10].Bei Ausschreibungen oberhalb und unterhalbdes Schwellenwertes [11] wi.. Seite 146 online blättern
Seite 79: 3. Deutscher Baugerichtstag Bau R 8a/2010 terien, Rechtsschutz; III). Dieses Arbeitspro-gramm erfordert eine Beschränkung der Nachweise aus Rechtsprechung und Litera-tur auf das Allernotwendigste. Dabei werdenausschließlich rechtssystematisch begrü.. Seite 79 online blättern
Seite 84: 3. Deutscher Baugerichtstag gerem eine europäisch beeinflusste Dogma-tik, weil auf EU-Ebene ein teilweise sogarbindender Rahmen für die verschiedenen Er-scheinungsformen der PPP besteht [90].c) Allerdings ist nicht zu leugnen, dass zwi-schen der Ve.. Seite 84 online blättern
Seite 90: 3. Deutscher Baugerichtstag genfalls überhöhter Nutzungsentgelte zahlenhier die Nutzer der jeweils angebotenen Dienstleistung. Die Furcht hiervor dürfte wäh-rend der Beratungen über das Modell?Dienstleistungskonzession? in öffentlichen Sitzungen je.. Seite 90 online blättern
Seite 53: 3. Deutscher Baugerichtstag Bau R 8a/2010 nungserwerb bzw. zum ?Bauen aus einer Hand?, bei denen sich der Laie mangels Sachkunde Fehlvorstellungen über Vertrags-inhalt und Folgeverpflichtungen sowie den Umfang des Preises und die damit abgegolte-ne.. Seite 53 online blättern