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BauR 08a/2010

Seite 1 BauR 08a/2010? DO87( >+N/JM'+.+NKarl-Heinz Keldungs, Düsseldorf,Vors. Richter am OLGProf. Dr. Rolf Kniffka, Hamm,Vors. Richter am BGHStefan Leupertz, Kleve,Richter am BGHProf. Horst Franke, Frankfurt,Rechtsanwalt Peter Oppler, München,Rechtsanwalt Hans-Dieter Upmeier, Münster,Vizepräsidentdes Verwaltungsgerichts a. D.Volkrat Stehr, Münster,Vors. Richter am OVG@/-&.+%N/KDr. Karl Gessner, Saarbrücken,Rechtsanwalt, Justizrat Steffen Kraus, München,Rechtsanwalt Prof. Dr. Axel Wirth, Darmstadt,Prof. Dr. Steffen Gronemeyer, Paderborn,Rechtsanwalt Dr. Olaf Reidt, Berlin,Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Uechtritz, Stuttgart,Rechtsanwalt 2+%KM-&N%)K )SN ,/M '+M/!K+V))+QK"%-&+ JQ, C%I%"+ E/JN+-&K%Q 2JM/!!+Q/N.+%K !%K ,+NB+JKM-&+Q ?+M+""M-&/)K )SN E/JN+-&K +#4#%Q 4+N.%Q,JQ' !%K ,+NG6?A E/JN+-&K %! B+JKM-&+Q GQH/"KI+N+%Q Inhaltsverzeichnis:1287 3. Deutscher Baugerichtstag am 7./8. Mai 2010 in Hamm/Westf.1289 Grußwort von Herrn Justizstaatssekretär Jan Söffing,Justizministerium NRW1292 Grußwort des Oberbürgermeisters der Stadt Hamm, Thomas Hunsteger-Petermann1294 Plenarvortrag ? Europäische Perspektiven des Bauvertragsrechts1306 Plenarvortrag ? Reformbedarf im Bauvertragsrecht1313 GN.+%KM$N+%M = T E/JI+NKN/'MN+-&KEmpfiehlt sich die Entwicklung eines gesetzlichen Bauvertrags-rechts?1344 GN.+%KM$N+%M == T 4+N'/.+N+-&KSind die materiellen Vergaberichtlinien und die Rechtsmittelrichtliniein Deutschland richtig umgesetzt worden?1381 GN.+%KM$N+%M =4 T GN-&%K+$K+Q; JQ, =Q'+Q%+JNN+-&KEmpfehlen sich gesetzliche Regelungen für das Architekten-vertragsrecht?1392 GN.+%KM$N+%M 4 T E/JKNU'+NN+-&KEmpfiehlt sich eine einheitliche Kodifizierung des Bauträgerrechts?1406 GN.+%KM$N+%M 4= T 5/-&I+NMKUQ,%'+QN+-&KEmpfehlen sich als Äquivalent für das Anordnungsrecht des Auftraggebers/Bestellers alternative Vergütungsanpassungs-modelle, die eine andere Systematik als die gegenwärtigen Regelungen der Preisfortschreibung nach § 2 VOB/B beinhalten?1421 GN.+%KM$N+%M 4== T GJW+N'+N%-&K"%-&+ 5KN+%K.+%"+'JQ'1. Welchen Inhalt soll eine gesetzliche Regelung der Adjudikationhaben?2. Wie soll eine vertragliche Verfahrensordnung zur außergerichtli-chen Streitbeilegung aussehen und zur Anwendung kommen?3. Welche Anforderungen sind an die Person eines Adjudikators zustellen?1435 GN.+%KM$N+%M 4=== T R))+QK"%-&+M 6+-&KEmpfiehlt es sich, die Umweltprüfung und den Naturschutz imöffentlichen Bau- und Fachplanungsrecht neu zu regeln?7# B+JKM-&+N E/J'+N%-&KMK/'%Q >/!!03+MK)# L/ 5PQ,+N&+)K L/GJ'JMK DO1O5# 1DL: T 1(F((1# HHH#H+NQ+N;I+N"/'#,+

Themen aus dem Inhalt:

allgemeine   angelegte   anweisungen   baugerichtstag   bauunternehmers   bauvertragliche   bauvertragsrechts   besondere   besonders   bestellersund   dcfrzum   deutscher   durch   ebenfalls   enthalten   erfolgsbezogene   fassen   ferner   hervorzuheben   kooperation   kooperationspflicht   kooperationspflichtbeider   längerfristige   maßgaben   nachfolgenden   natur   rechtlich   regel   relationale   sieht   subunternehmereinsatz   suchthierzu   verpflichtung   vertragsbeziehung   vertragsinhalt   vertragsparteien   warnpflicht   weitreichende   zunächst   zusammenarbeit   überlagert  

Wichtige Seiten aus BauR 08a/2010

Seite 17: 3. Deutscher Baugerichtstag Bau R 8a/2010 trag oder in seinen nachfolgenden Anweisun-gen enthalten ist [26].Ebenfalls überlagert durch die erfolgsbezo-gene Natur der Verpflichtung des Bauunter-nehmers wird die allgemeine Regel des DCFRzum Subuntern.. Seite 17 online blättern

Seite 15: 3. Deutscher Baugerichtstag Bau R 8a/2010 2. Vertragstypologische Grundstruktur Die vertragstypologische Grundstruktur des DCFR in IV.C.-1:101 [18] geht ? im Einklangmit der generellen Systematik des Unions-rechts ? von der Oberkategorie des Dienst.. Seite 15 online blättern

Seite 18: 3. Deutscher Baugerichtstag dend, wenn sich diese ohnehin bereits ausdem Vertrag ergeben, ferner wenn der Ver-trag dem Auftraggeber Wahlrechte einräumtoder wenn der Vertrag die Entscheidung ei-ner Frage bereits anfänglich offen lässt ? et-wa bei ei.. Seite 18 online blättern

Seite 20: 3. Deutscher Baugerichtstag der Geltendmachung von Rechten der zwei-ten Stufe außerhalb der Nacherfüllung gehin-dert und auf ein Zurückbehaltungsrecht und Schadensersatz neben der Leistung be-schränkt, Art. III.-3:204 DCFR [43].Die Fälle des Art. I.. Seite 20 online blättern

Seite 19: 3. Deutscher Baugerichtstag Bau R 8a/2010 den Gefahrübergang aus; hier wird man in-dessen z. B. fragen müssen, ob es etwa inden Fällen der nicht vorhersehbaren Mittei-lung einer (kurzen) Karenzfrist zugunsten des Auftraggebers bedarf. Die maßgebend.. Seite 19 online blättern

Seite 16: 3. Deutscher Baugerichtstag sofern nicht die Vertragswidrigkeit Folge ei-ner Weisung des Auftraggebers ist und der Bauunternehmer seiner Warnpflicht genügthat. Damit ist der Bauvertrag vorbehaltlichbesonderer Vereinbarungen auch nach dem DCFR gener.. Seite 16 online blättern

Seite 82: 3. Deutscher Baugerichtstag deren Umsetzung in nationales Recht (in Deutschland durch § 101 b Abs.1 GWB)durch die Rechtsfolge der Unwirksamkeit vonunter Verstoß gegen die vergaberechtlichen Vorschriften abgeschlossenen Verträgen ge-kennzeichnet ist.. Seite 82 online blättern

Seite 168: 3. Deutscher Baugerichtstag West/Ost? der Bundesautobahn A 20 Lü-beck-Bundesgrenze ? A 11 [37]) Investitions-maßnahmegesetze erlassen, mit denen die Zulassung des Vorhabens durch Gesetz be-gründet wurde. Während hiergegen in der Li-teratur vor alle.. Seite 168 online blättern

Seite 170: 3. Deutscher Baugerichtstag EWG), § 34 Abs. 2 BNat Sch G erheblich beein-trächtigen kann, sind gleichartige Belastun-gen aus anderen Quellen (Vor-/Hintergrund-belastung) zu berücksichtigen. Schöpft be-reits die Vorbelastung die Belastungsgrenzeder .. Seite 170 online blättern

Seite 80: 3. Deutscher Baugerichtstag Seit Jahren unternimmt die EU-Kommissionimmer wieder Anläufe, um diesen Bereich se-kundärrechtlich erfassen zu können. So heißtes zuletzt in der ?Mitteilung der Kommissionan das Europäische Parlament, den Rat, deneuropäi.. Seite 80 online blättern

Seite 169: 3. Deutscher Baugerichtstag Bau R 8a/2010 beteiligung nur beachtlich, wenn sie sich aufdas Ergebnis ausgewirkt haben [46].Auch können ergänzende Verfahren zur Be-hebung von Abwägungsfehlern den Anforde-rungen der Plan-UP-RL unterliegen, wenn die Pl.. Seite 169 online blättern

Seite 72: 3. Deutscher Baugerichtstag der zweistufigen (bzw. ein- und zweiphasi-gen) Vergabeverfahren zugeordnet:Beim Offenen Verfahren handelt es sich umein stark formalisiertes Vergabeverfahren miteinstufigem Ablauf. Hierbei wird zunächst ei-ne grundsätzli.. Seite 72 online blättern

Seite 76: 3. Deutscher Baugerichtstag Der Unterschied zwischen diesen beiden Auslegungsvarianten darf nicht überspitztwerden. Im Wesentlichen lässt sich dem An-liegen, das Nichtoffene Verfahren für die ein-schlägigen Sachverhaltskonstellationen alssachangeme.. Seite 76 online blättern

Seite 70: 3. Deutscher Baugerichtstag gen zum Durchbruch verholfen werden soll:Beschaffungsvorgänge des Staates, dessen?unwirtschaftliches Handeln? bei der Auf-tragsvergabe auf Grund bestehender struktu-reller Besonderheiten im Unterschied zu typi-schen priv.. Seite 70 online blättern

Seite 77: 3. Deutscher Baugerichtstag Bau R 8a/2010 Das Nichtoffene Vergabeverfahren ermöglichtes dem Auftraggeber auf Grund seiner zwei-stufigen und im Vergleich zum Offenen Verfah-ren punktuell flexibleren Struktur, komplexen Beschaffungsvorhaben adäquat z.. Seite 77 online blättern

Seite 105: 3. Deutscher Baugerichtstag Bau R 8a/2010 terlegt damit gleichermaßen, dass es auftrag-geberseitig ein entsprechendes Anordnungs-recht gibt [28], was jedoch im Kontext der HOAI als Preisrecht kritisch zu werten ist.Dass das Anordnungsrecht sich am .. Seite 105 online blättern

Seite 153: 3. Deutscher Baugerichtstag Bau R 8a/2010 will, das ist doch eine inzwischen breit vertre-tene Einsicht. Und seit dem ?Lissabon Ver-trag? ist etwa die ?territoriale Kohäsion? imeuropäischen Umwelt zu suchen oder gar erst die Kulturgü-ter.Aber das i.. Seite 153 online blättern

Seite 104: 3. Deutscher Baugerichtstag des Vertragsschlusses sind Planer und Auf-traggeber ? bis auf grobgliedrige Determi-nanten ? bezogen auf das konkret und final Geschuldete nicht in der Lage, dieses umfas-send zu definieren und damit die ebenso er-forder.. Seite 104 online blättern

Seite 100: 3. Deutscher Baugerichtstag Seinen Grund hat dies in der besonderen Rollenvielfalt, die auszufüllen vom Architektenerwartet wird. Er ist nicht nur Planer und Bau-leiter, sondern auch Sachwalter des Auftrag-gebers. Er schuldet zwar einerseits greifb.. Seite 100 online blättern

Seite 87: 3. Deutscher Baugerichtstag Bau R 8a/2010 vom 13. 6. 2006 [107] außerhalb des Willkür-verbots des Art. 3 Abs.1 GG und dem allge-meinen es weiterhin freistehen, Dienstleistungen mit-tels einer Konzession erbringen zu lassen,wenn sie der Auffassung s.. Seite 87 online blättern

Seite 146: 3. Deutscher Baugerichtstag Der Grundsatz, dass vergabefremde Kriterienden Zuschlag nicht beeinflussen dürfen, istnicht nur nationales Recht, sondern auch pri-märes EG-Recht [10].Bei Ausschreibungen oberhalb und unterhalbdes Schwellenwertes [11] wi.. Seite 146 online blättern

Seite 79: 3. Deutscher Baugerichtstag Bau R 8a/2010 terien, Rechtsschutz; III). Dieses Arbeitspro-gramm erfordert eine Beschränkung der Nachweise aus Rechtsprechung und Litera-tur auf das Allernotwendigste. Dabei werdenausschließlich rechtssystematisch begrü.. Seite 79 online blättern

Seite 84: 3. Deutscher Baugerichtstag gerem eine europäisch beeinflusste Dogma-tik, weil auf EU-Ebene ein teilweise sogarbindender Rahmen für die verschiedenen Er-scheinungsformen der PPP besteht [90].c) Allerdings ist nicht zu leugnen, dass zwi-schen der Ve.. Seite 84 online blättern

Seite 90: 3. Deutscher Baugerichtstag genfalls überhöhter Nutzungsentgelte zahlenhier die Nutzer der jeweils angebotenen Dienstleistung. Die Furcht hiervor dürfte wäh-rend der Beratungen über das Modell?Dienstleistungskonzession? in öffentlichen Sitzungen je.. Seite 90 online blättern

Seite 53: 3. Deutscher Baugerichtstag Bau R 8a/2010 nungserwerb bzw. zum ?Bauen aus einer Hand?, bei denen sich der Laie mangels Sachkunde Fehlvorstellungen über Vertrags-inhalt und Folgeverpflichtungen sowie den Umfang des Preises und die damit abgegolte-ne.. Seite 53 online blättern